Legionellen in Warmwasser

Die Überprüfung von Warmwasserversorgungsanlagen auf Legionellen

Die sogenannte systemische Überprüfung von Warmwasserversorgungsanlagen auf Legionellen ist eine Pflichtuntersuchung gemäß Trinkwasserverordnung.

  Informationen zu dieser Überprüfung haben wir nachfolgend zusammengestellt.

Welche Anlagen müssen überprüft werden?  

Die Untersuchungspflicht besteht für „Großanlagen zur Trinkwassererwärmung“, sofern sie Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, und die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.

Betroffen sind Anlagen mit:

a) einem Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern

  oder

b) einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle. Nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung.

Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.

Welche Überprüfungsfristen bestehen?

Überwachungspflichtige Warmwasserversorgungsanlagen in Wohnhäusern müssen alle 3 Jahre überprüft werden. Bei anderen Einrichtungen kann eine jährliche Überprüfung erforderlich sein. Ihr zuständiges Gesundheitsamt kann Ihnen diese Frist benennen.

Wie viele Stellen einer Warmwasserversorgungsanlage müssen untersucht werden?

An welchen Stellen werden die Proben entnommen?  

Jeder Speicher muss 

  1. an der Einspeisung in die Hausinstallation und 
  2. am Rücklauf /Zirkulation beprobt werden.

Dazu müssen für die Beprobung entsprechende Entnahmeventile in diesen Leitungen vorliegen, ggf. sind sie nachzurüsten.  

Jeder Steigstrang muss an der entferntesten Stelle an einer Entnahmestelle beprobt werden. Eine Fachfirma mit den in der 1. UBA-Empfehlung genannten Zertifikaten darf diese Anzahl bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen reduzieren.  

Als Entnahmestellen eignen sich die regulär vorhandenen Wasserhähne von z. B. Waschbecken oder Spülen. Duschköpfe sind für diese Art der Beprobung nicht zugelassen. Der Einbau von Entnahmeventilen an Eckventilen zur Durchführung dieser Beprobung ist nicht notwendig.  

Wer darf die Wasserproben entnehmen und untersuchen? 

Das Vorgehen bei der Entnahme ist genau in der UBA-Empfehlung beschrieben. Durchgeführt werden darf die Entnahme nur von einem geschulten Mitarbeiter eines Labors, das wiederum die behördliche Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle besitzt. Dieses Labor führt dann auch die Untersuchung auf Legionellen durch.

Was muss dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden?  

Werden bei der Überprüfung Legionellen in Konzentrationen mit mehr als 100 KBE /100 mL festgestellt, liegt eine Überschreitung des sogenannten Technischen Maßnahmenwerts vor. Diese Überschreitung muss dem zuständigen Gesundheitsamt sofort nach Feststellung vom Labor automatisch gemeldet werden. 

Was ist bei einer Überschreitung des Technischen Maßnahmenwerts zu tun?  

Für Sie als Betreiber ergeben sich daraus nun u. a. folgende Pflichten. Wir haben die Abschnitte der Trinkwasserverordnung nachstehend genannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie, falls Sie diesen nicht nachkommen sollten, eine Ordnungswidrigkeit begehen, die verwaltungstechnisch belangt werden kann (§25).

Wer beantwortet Ihre Fragen? 

Ihr erster Ansprechpartner ist Ihr jeweils zuständiges Gesundheitsamt.

Wo finde ich die genannten Dokumente? 

  1. Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung (Stand: 18. Dezember 2018)
  2. Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (Stand: 14. Dezember 2012)

Die Technische Regel des DVGW Arbeitsblatt W 551 (Stand April 2004) beschreibt 

  • Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen,
  • technischen Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums sowie
  • Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen.