Trink- & Brunnenwasser
Trinkwasser, das aus zentralen Wasserwerken oder aber auch aus privaten Brunnen stammt, unterliegt den Regularien der Trinkwasserverordnung.
Diese umfangreiche Verordnung enthält zahlreiche Vorgaben. Wie oft ist das Wasser zu untersuchen? Auf welche bakteriologischen, chemischen und physikalischen Parameter muss das Wasser analysiert werden? Welche Methoden dürfen für diese Analysen eingesetzt werden?
Die Trinkwasserverordnung benennt auch die Voraussetzungen, unter denen ein Labor offizielle Untersuchungen von Trinkwasser inklusive der Entnahme der Wasserproben durchführen darf. Es bedarf einer Akkreditierung seiner dafür eingesetzten Methoden und eine offizielle behördliche Zulassung.
Um sich im Dickicht dieser Vorgaben zurechtzufinden und die geeignete Analyse Ihres Wassers auszuwählen, stehen wir Ihnen zur Klärung Ihrer Fragen jederzeit zu Verfügung.
Wenn das Ergebnis der Wasseranalyse offiziell einer Behörde vorgelegt werden soll, dann muss die Entnahme der Wasserprobe zur Wahrung der Unabhängigkeit durch einen Mitarbeiter des Labors erfolgen. Die Untersuchungsergebnisse von Wasserproben, die Sie selbst entnommen haben, werden ggf. nicht anerkannt!