AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgrundlage / Vertragsgegenstand
Die LWU-Hygiene GmbH verpflichtet sich mit der Annahme eines Untersuchungsauftrages, Analysen von Proben durchzuführen, die ihr vom Auftraggeber übergeben werden oder die sie selbst auftragsmäßig entnimmt. Im Fall unvorhergesehener Ereignisse können Analysen im Unterauftrag an andere Labore vergeben werden. Eine Fremdvergabe von Analysen an andere Labore erfolgt grundsätzlich bei Parametern, die nicht im Leistungsangebot der LWU-Hygiene GmbH enthalten sind. Der Kunde wird vorab über solche Vergaben informiert. Das Untersuchungsergebnis wird dem Auftraggeber schriftlich und /oder auf Datenträgern in einem vereinbarten Format ausgehändigt.
Vertraulichkeit
Den Mitarbeitern ist untersagt, Tatsachen und Unterlagen, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut wurden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren oder weiterzugeben. Die Untersuchungsergebnisse sowie die daraus resultierenden Berichte, Zeugnisse oder Gutachten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer auf besonderen Wunsch des Auftraggebers bzw. Kostenträgers oder bei Bestehen einer Meldepflicht an die zuständige Behörde, die auf den Vorgaben eines Gesetzes oder einer Verordnung beruht.
Datenschutz
Die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung mit u. a. den Betroffenenrechten ist in der Datenschutzerklärung benannt.
Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG)
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
Vergütung / Rechnungslegung
Grundlage der Vergütung sind die im Leistungsverzeichnis genannten Kostensätze sowie ggf. detaillierte Leistungsangebote. Alle Kosten verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Untersuchungsaufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, kann eine Zwischenabrechnung entsprechend der erbrachten Leistung erfolgen.
Soweit nicht anders vereinbart werden Zahlungen sofort nach Zustellung der Rechnung ohne Abzug fällig. Sie sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die LWU-Hygiene GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
Kosten für vergebliche Anfahrten: Ist es nicht möglich, am vereinbarten Termin vor Ort eine Probennahme vorzunehmen, weil der Auftraggeber/Kostenträger bzw. sein Erfüllungsgehilfe nicht vor Ort ist bzw. die Probennahme nicht ermöglichen kann, so kann die erfolgte Anfahrt in Rechnung gestellt werden. Vereinbarte Termine müssen am Werktag vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Ansonsten kann die Anfahrt in Rechnung gestellt werden.
Fristvereinbarung /Eigentumsübertragung
Aufträge werden im Rahmen der technischen Möglichkeit und der internen Auftragsabwicklung ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung schnellstmöglich bearbeitet. Für Eilaufträge außer der Reihe sowie Arbeiten außerhalb normaler Arbeitszeiten können Zuschläge erhoben werden. Vom Auftraggeber gesetzte Fristen für die Durchführung sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der LWU-Hygiene GmbH schriftlich bestätigt wurden.
Haftung
Die LWU-Hygiene GmbH haftet als Auftragnehmer für Schäden des Auftraggebers oder Dritter nur dann, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Mängelrügen, Beschwerden und Schadensersatzansprüche über durchgeführte Arbeiten sind unmittelbar nach Feststellung, spätestens binnen 6 Wochen nach Eingang des Berichtes, in schriftlicher Form vom Auftraggeber an die LWU-Hygiene GmbH zu leiten. Sie hat bei Mängeln das Recht der Nachbesserung. Mehraufwand, der bei ungerechtfertigten Mängelrügen durch die Prüfung des Sachverhalts entsteht, muss von demjenigen getragen werden, der den ungerechtfertigten Vorwurf erhoben hat.
Schlussbestimmungen
Die Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts. Gerichtsstand ist Eberswalde als Sitz der LWU-Hygiene GmbH
Stand: 01.03.2020