Untersuchung von Kühlanlagen
Untersuchung von Kühlanlagen nach 42. BImSchV
Mit der Einführung der 42. BImSchV wurden Betreibern von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern strenge Auflagen zum Schutz der Mitarbeiter und Anwohner erteilt. Zum einen müssen Anlagen der zuständigen Behörde fristgerecht gemeldet werden. Zum anderen wurden verpflichtende Untersuchungen des Wassers eingeführt.
In Brandenburg ist das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zuständig und hat auf seiner Homepage umfangreiche Informationen zusammengefasst.
Wir bieten Ihnen im akkreditierten Bereich die fachgerechte Probenahme sowie alle geforderten mikrobiologischen Analysen. Somit unterstützten wir Sie bei der Aufrechterhaltung des sicheren und verantwortungsvollen Betriebs ihrer Anlagen.
Gerne beraten wir Sie zu dieser komplexen Thematik.